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1. Geschichte des Altertums - S. 15

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Ter Staat der Spartaner. 15 ionische Kolonien. Die Griechen, die sich nördlich von den Ioniern, auf der Insel Lesbos und dem gegenüberliegenden Festland, ansiedelten, nannte man Ä o l e r. An der Südwestecke Kleinasiens endlich und auf den Inseln Rhodos und Kreta ließen sich Dorer nieder. Seitdem pflegte man die Griechen überhaupt in die Stämme der D o r e r, grtelitöen Ionier und Aoler zu teilen. <5tamme‘ Ter Staat der Spartaner. § 15. Bevölkerung und Stände. Als die Dorer in Lakonienerob^ng. eingebrochen waren, hatten sie, wie die Überlieserung berichtet, zuerst die fruchtbare Binnenebene des Eurotas, in deren Mitte die Stadt Sparta lag, erobert und die Achäer, die dort wohnten, unterworfen und zu Sklaven gemacht; diese Sklaven nannte man Heloten. Erst allmählich gelang es ihnen, auch die übrigen Teile der Landschaft zu unterwerfen; die Bewohner der Dörfer und Flecken im Gebirge und an der See wurden die Ringsherumwohnenden, Periöken, genannt und von den Siegern milder behandelt. So zerfiel die Bevölkerung Lakoniens oder, wie es auch heißt, Lacc?1*1 @t8nbe dämons in drei Stände. Die dorischen Spartiaten waren die herrschende Klaffe; sie allein hatten als Vollbürger politische Rechte; sie waren ein Kriegerstand, der das Waffenhandrverk allein für seiner würdig erachtete und die Heloten für sich arbeiten ließ. Die Periöken waren freie Leute, mußten aber einen Zins, eine Steuer, bezahlen und hatten keine politischen Rechte, d. h. sie dursten weder ein Amt bekleiden noch an der Volksversammlung teilnehmen. Die Heloten endlich waren Leibeigene, die vom Staat den einzelnen Spartiaten zugeteilt wurden und deren Güter bearbeiten mußten; sie waren rechtlose Leute, die sich in einer sehr gedrückten Lage befanden. § 16. Die Gesetzgebung. So nahmen die Spartiaten gegenüber den übrigen Bewohnern des Landes die Stellung eines Adels oder einer Aristokratie ein; die spartanische Verfassung war aristokratischer Art. Wenn aber die Spartiaten, die doch nur wenige tausend Wehrfähige zählten, ihre Herrschast über Periöken und Heloten behaupten wollten, so mußten sie auch ferner ein Volk von Kriegern bleiben; sie mußten Meister im Gebrauch Kuegersta-t. der Waffen, sie mußten an militärische Zucht und unbedingten militärischen Gehorsam gewöhnt sein. So war denn Sparta auch ferner ein Kriegerstaat. Die Sage schreibt die Einführung der spartanischen Verfassung dem Lykurg.

2. Geschichte des Altertums - S. 102

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Geschichte der Römer. so viele Kriege geführt hatten, das neupersische Reich, dessen Herrscher, die Sassaniden, sofort die römische Grenze angriffen. Der politischen Zerrüttung ging der wirtschaftliche Verfall zur Beite. Der Großgrundbesitz wuchs in erschreckendem Maße, während der Bauernstand verarmte; das Gewerbe und der Handel mußten unter den Bürgerkriegen und der allgemeinen Unsicherheit auf das schwerste leiden; dazu trat der furchtbare Steuerdruck. Auch die Sittlichkeit war in stetem Sinken; von der alten Römertugend und Vaterlandsliebe war längst nichts mehr zu finden. Dazu hatte der alte Götterglaube seine Kraft verloren; zu Aberglauben und Zauberei ncchm man seine Zuflucht, und ägyptische und orientalische Gottheiten fanden viele Verehrer. Da war es das Christentum, von dem eine religiöse Erneuerung ausging. Immer größer wurde die Zahl der Christen, vornehmlich unter den Armen und Bedrückten, aber auch unter den vornehmen Ständen. Ost und hart wurde cs verfolgt, aber es konnte nicht ausgerottet werden; Tausende mußten den Märtyrertod erleiden, aber ihr Glaubensmut erweckte immer neue Bekenner. Dionettan « 112 Diokletian und Konstantin. Zwei bedeutende Kaiser haben Um ow. o . durch eine Neuordnung des Reiches dem völligen Verfalle gewehrt. D t o = kletianus zunächst, welcher, obwohl der Sohn eines Sklaven, als tüchtiger Soldat zum Throne gelangt war, gestaltete die Verfassung so, daß der Kaiser einer unbedingten (absoluten) Macht genoß; die äußeren Zeichen dafür waren, daß er sich als Herr begrüßen ließ und die Kniebeugung verlangte, daß er nach beut Vorbilbe orientalischer Herrscher eine sorgfältig festgestellte und beobachtete Hoforbnung einführte und sich mit einem in Rangklassen abgestuften Hofstaat umgab. Zur besseren Verwaltung teilte er das Reich in vier Teile, an beren Spitze er je einen Herrscher stellte. Konstantin. Nach seiner Abbankung brachen neue Bürgerkriege aus, bis es Konstantinus gelang die Reichseinheit wieberherzustellen und sich zum Alleinherrscher zu machen. Er fuhr fort in bettt Bestreben, die Reichs-Verwaltung bis ins einzelne zu ordnen und die Staatsbeamten in unbedingter Abhängigkeit von der Regierung zu erhalten. Er schuf ferner eine neu-e Residenz in der ebenso günstig wie schön gelegenen Stadt Byzanz, die nunmehr Konstantinopel genannt wurde. Endlich aber begünstigte und förderte er das bisher verfolgte Christentum. Er leitete selbst die erste der großen Versammlungen der christlichen Kirche, das Konzil von Nicäa. Auf dem Totenbette ließ er sich taufen. Zwar hat einer feiner Nachfolger, Kaiser Julian, den man Apostota, den Abtrünnigen,

3. Geschichte des Altertums - S. 82

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
82 Geschichte der Römer. e®Kchul Gajus Gracchus als Volkstribun dessen Ackergesetz und fügte eine Reihe anderer Gesetze hinzu, deren letztes Ziel war, die Herrschaft des Senats zu stürzen und an ihre Stelle die Herrschaft der Menge, die Demokratie zu setzen Es sollten nicht nur in Italien Landanweisungen an arme Bürger erfolgen, sondern auch in den Provinzen, z. B. an der Stelle des zerstörten Karthago, Kolonien für sie gegründet werden; es sollte ferner an den römischen Pöbel von Staats wegen Getreide zu einem geringen Preise verkauft werden. Auch den Ritterstand suchte er für seine Partei zu gewinnen. Endlich nahm er sich auch der Sache der i t a l i s ch e n Bundesgenossen an, die es schon lange bitter empfanden, daß sie dieselben Lasten wie die römischen Bürger, z. B. die Wehrpflicht, zu tragen hatten, aber rechtlich ihnen nicht gleichgestellt wurden, und beantragte, daß sie das römische Bürgerrecht erhielten. Aber dieser Antrag fand, so gerecht er auch war, nicht die Zustimmung des römischen Pöbels und ging nicht durch. Seitdem entstand gegen Gracchus starke Mißstimmung; und so kam es, daß er, nachdem er zwei Jahre lang das Volkstribunat verwaltet und wie ein Herrscher in Rom geschaltet hatte, für das nächste Jahr nicht wiedergewählt wurde. Bald Sein Tod darauf fand Gracchus feinen Tod. Er unterlag seinen Gegnern in einem Straßenkampfe. Am nächsten Tage fand man jenseits des Tibers seine Leiche und die eines treuen Sklaven; vermutlich hatte er sich von diesem töten lassen und der Sklave sich nachher selbst das Leben genommen. 2. Die Zeit des Marius und Sulla. Der jugurthinische Krieg. § 88. Nach dem Tode des Ga jus Gracchus wurde die Adelsherrschast wiederhergestellt. Wie untüchtig aber, wie selbstsüchtig und bestechlich ein großer Teil des herrschenden Adels war, zeigte sich bald darauf in dem Kriege, der mit dem numidifchen Könige Jugurtha, einem Enkel des Mafinissa, zu führen war. Dieser hatte durch hinterlistige Ermordung seiner Verwandten den Thron Numidiens erworben. Als ihm sodann der Krieg erklärt wurde, bestach er römische Konsuln und Staatsmänner in unerhörter Weise. Meteiliir. Erst seit ein tüchtiger und ehrenhafter Mann, Cäciliusmetellus, nach Numidien gesandt worden war, wurde der Krieg geschickt und tatkräftig geführt. Immerhin bot er in den gebirgigen, unwegsamen und wasserarmen Landschaften des inneren Numidiens viele Schwierigkeiten;

4. Das Altertum - S. 34

1907 - Leipzig : Voigtländer
34 Geschichte der Griechen. 1. Die Sp artiaten, d. H. die herrschenden Dorier, der Rdel des Landes. Sie allein waren an der Verwaltung des Staates beteiligt und besaßen den größten und besten Teil des Landes. 2. Die Umwohner, d.h. die rings um Sparta wohnenden Rchäer, die sich nach kurzem widerstände freiwillig unterworfen hatten! Sie waren ohne politische Rechte, aber persönlich frei. Sie trieben R&erbau, Gewerbe und Handel und waren zur Zahlung von Rbgaben verpflichtet. 3. Die Heloten, d. H. die nach längerem Kampfe unterworfenen Hchäer. Sie waren Leibeigene des Staates und mußten den Sp artiaten die Felder bestellen oder sonstige Knechtesdienste leisten. Da sie die Spartiaten an Zahl weit übertrafen, so wurden sie aus Furcht vor Rufständen streng überwacht und häufig ungerecht und grausam bestraft. 3. Lykurgs Gesetzgebung. 3n Sparta regierten immer zwei Ho'" Könige zugleich; man führte ihr Geschlecht auf Zwillingsbrüder aus dem hause der herakliden zurück (§ 23, 1). Rber zwischen den beiden Königsfamilien, zwischen Königen und Rdel und zwischen den Spartiaten und Achäern herrschte andauernd heftiger Streit, der den Staat in die größte Gefahr brachte, Rus ihr wurde Sparta durch die Gesetzgebung Lykurgs (um 880 v. (Ihr.) gerettet. Lykurg Lykurg entstammte nach dem Bericht der griechischen Geschicht- schreiber aus königlichem Geschlecht und verwaltete eine Zeitlang als Vormund seines minderjährigen Hessen das Königs amt. Dann lernte er im Ausland die Einrichtung anderer Staaten, besonders die von Kreta, kennen. Da baten ihn seine Mitbürger, die Verwirrung in Sparta durch eine Gesetzgebung zu beseitigen. (Er kehrte heim und erhielt zu diesem Werke die Zustimmung des Orakels zu Delphi. Hun ordnete er durch Gesetze die Verfassung des Staates und das Leben des Volkes. Hach feierlicher (Einführung seiner Gesetze verließ er Sparta und starb im Ruslande. a) Die Verfassung: Könige 1. Die beiden Könige blieben die obersten Priester und Heer- führer, doch ihre Regierungsgetvalt wurde beschränkt. Ratöeraiten 2. Die Gerusia, ein Rat von 28 Riten von mindestens 60 Jahren, hatte alle wichtigen Dinge zuerst zu beraten, famm^ungen Volksversammlung umfaßte alle Spartiaten vom 30. Jahre an und trat immer zur Zeit des Vollmondes zusammen; sie hatte über die Wahl der Beamten, über Gesetze und Verträge, über Krieg und Frieden durch Abstimmung zu entscheiden. Spartiaten Umwohner Heloten Lykurgs Ge-

5. Geschichte des Altertums - S. 47

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 7, 2. Das Perserreich. 47 welchen die beiden ersten Züge (§. 19, 1) noch unter Darms stattfanden und ebenso ungünstig verliefen. Im Innern seines Landes richtete Darms eine neue Verwaltung ein. Das große Reich wurde in 20 Statthalterschaften (Satrapien) eingeteilt und von Männern verwaltet, denen des Königs Wille alleiniges Gesetz war. Zum Schutze vor feindlichen Überfällen wurden feste Plätze angelegt; Heerstraßen durchzogen die Länder und waren stationsweise mit Reitern zur Beförderung der königlichen Botschaften besetzt; ein Heer von 10 000 Mann, „die Unsterblichen", stand nebst 2000 Reitern und ebensoviel Lanzenträgern kampfbereit unter Waffen. Durch Förderung des Ackerbaues und Handels wurden die Einkünfte des Reiches gemehrt; die Lehre Zoroasters wurde streng aufrecht erhalten. Zur Hauptstadt des Reiches wurde Susa erhoben; Persepolis wurde die Begräbnisstätte der Könige und durch Prachtbauten geschmückt, deren Trümmer zeigen, daß die Perser in der Baukunst und Bildnerei den andern orientalischen Völkern nicht nachstanden, wenn sie auch in den Wissenschaften wenig geleistet haben. Je nach der Jahreszeit wechselte der König mit seinem Hof den Aufenthalt: der Frühling wurde in dem von reichen Naturschönheiten umgebenen Susa verbracht, der Sommer in dem schattenreichen, kühlen Ekbatana, der Winter in dem warmen Babylon. An seinem Hof umgab sich der König mit einer auserlesenen Pracht; 15000 Menschen gehörten zu seinem Hoflager. Ein strenges Ceremoniell entzog ihn den Blicken seines Volkes. Wer unangemeldet vor ihn trat, hatte sein Leben verwirkt; wer vor ihn kommen durfte, hatte sich zur Erde zu werfen und in dieser Lage zu verharren. Sein Wille allein war maßgebend; sonst gab es für das Volk kein Recht, kein Gesetz. Die Söhne der Großen des Reiches wurden an dem Königshofe erzogen und übten - sich hier im Reiten und Jagen, im Bogenschießen und Wahrheitreden. Aus ihnen gingen die Reichsbeamten hervor, die den Königswillen durchzuführen hatten. Xerxes I. 485—465 war der Sohn des Darms und hatte zunächst einen schon unter seinem Vater in Ägypten ausgebrochenen Aufstand zu unterdrücken. Sodann machte er nach ungeheuren Rüstungen den dritten Zug gegen Griechenland 480 (§ 19,3), der ihm aber ebensowenig Ruhm einbrachte, wie seinem Vorgänger die beiden ersten. Die Härte und Grausamkeit, womit er regierte, benutzte der Befehlshaber seiner Leibwache, Artabanos, zu einer Verschwörung, welcher das ganze königliche Haus zum Opfer fallen

6. Geschichte des Altertums - S. 192

1889 - Wiesbaden : Kunze
192 Zweiter Abschnitt. Dritter Zeitraum. daraus nicht geschlossen werden, als ob sie nun auf einmal um Vieles schlechter geworden seien. Das thut auch schon Agamemnon, als er dem Odysseus in der Unterwelt begegnet. Die Zeiten hatten sich geändert, die Menschen auch. Hesiod kennt nicht mehr den Sonnenglanz eines heiteren, ungetrübten Lebensgenusses, wie er an den Hösen der Fürstenhelden zu Homers Zeit üblich war. Damals saßen diese in festlichen Sälen beim Mahle und tranken herzerfreuenden Wein, und war das Verlangen nach Speise und Trank gestillt, so vernahm man gern aus dem Munde der Sänger den Ruhm und die Thaten gleichgesinnter, wackerer Helden. Zu Hesiods Zeit war das Leben durch den Erwerb bedingt, welcher Sorgen und Arbeit, Glück und Unglück, Hoffnung und Furcht bringt. Männer und Frauen waren anders geworden, weil das Leben sich anders gestaltet hatte. Hesiod sagt von den Frauen: „Es gibt gute wie böse; nichts Besseres kann einem Manne zu teil werden, als ein gutes Weib, nichts Schlimmeres, als ein böses. Man muß sich nicht durch ein eitles, gefallsüchtiges Wesen, das mit glatter Rede sich in die Gunst der Männer einschleichen will, bethören lassen. Wer solch einem Weibe vertraut, traut Dieben" rc. Die Frauen der Heroenzeit genossen im allgemeinen mehr Freiheit als dies in späterer Zeit bei den meisten griechischen Stämmen der Fall gewesen zu sein scheint. Nur in Sparta behielten namentlich die Jungfrauen allerlei Vorrechte, welche andere Griechinnen entbehrten. 3. Die spartanischen Frauen. Für die Erziehung der spartanischen Mädchen enthielten die Gesetze Lykurgs die leitenden Bestimmungen. Da derselbe vor allem eine kräftige Jugend für den Staat heranbilden wollte, so mußten auch die Mädchen im Ringen, Laufen und Lanzenwerfen in besonderen Gymnasien sich üben. Ebenso wurden sie angehalten, Hitze und Frost, Hunger und Durst und allerlei Mühseligkeiten ertragen zu lernen, in ihren Antworten sich kurz und treffend zu fassen und den Gesetzen des Staates folge zu leisten. Ganz im Gegensatze zu der in Athen herrschenden Sitte durften die spartanischen Mädchen frei aus dem Hause sich bewegen und bei Festen mit den Jünglingen Züge und Reigen gemeinschaftlich veranstalten. Die Jünglinge lebten vor den Augen der Jungfrauen, und wie sie ihren Spott und Tadel zu fürchten hatten, so galt es als eine große Ehre von ihnen gelobt zu werden. Dadurch war in Sparta die Möglichkeit gegeben, welche den athenischen Mädchen ganz und gar versagt war, daß die Jünglinge und Jungfrauen einander

7. Geschichte des Altertums - S. 307

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 59. Von Konstantin bis zum Untergang des weström. Reiches. 307 Gemahlin und selbst seinen ältesten Sohn Crispus hinrichten. Seine Mutter Helena (§. 62, 3) hatte auf einer Pilgerfahrt in das gelobte Land 326 das Grab Jesu wieder aufgefunden und an der heiligen Stätte die Grabeskirche erbauen lassen. Von großer Wichtigkeit war es, daß Konstantin die kaiserliche Residenz von Rom, wo alles an das Heidentum erinnerte, nach B y -zanz verlegte. An der Grenze zweier Kontinente, zwischen zwei Meeren gelegen und mit einem ausgezeichneten Hafen versehen, war die Stadt ein ebenso trefflicher Handelsplatz wie ein geeigneter Ort, feindliche Angriffe abzuweisen. Paläste, Kirchen, Säulengänge, Wohnungen und öffentliche Plätze stiegen auf das kaiserliche Machtwort hin rasch empor, und in acht Jahren war Neu-Rom vollendet, welcher Name allmählich in Konstantinopel umgewandelt wurde. Durch Veranstaltung einer allgemeinen Kirchenversammlung zu Nicäa 325 (des ersten ökumenischen Konzils) suchte er die in der christlichen Kirche herrschenden und den Staat tief erschütternden Verschiedenheiten in der Lehre über die Person Christi, über die Taufe und über die Feststellung der Osterfeier zu klären und zu einigen. Der Arianismus oder die Lehre des Presbyters Arius aus Alexan-drina, der behauptete, Christus sei bloß ein Geschöpf und deshalb dem Vater untergeordnet, wurde besonders durch des Athanasius siegreiche Verteidigung der Schriftlehre verworfen und das nicäifche Glaubensbekenntnis, daß der Sohn Gottes gleichen Wesens mit dem Vater sei, als Kirchenlehre festgestellt. Konstantin sorgte nach innen und außen für das Wohl und die Sicherheit des Reiches und vollendete die monarchische Regierungsform desselben durch eine neue Hof- und Staatsverfassung. An seinem Hof umgab er sich mit einer großen Zahl Beamten, das Reich teilte er in vier Obersta tth a ltersch a ft en (Präfekturen): Orient, Jllyrien, Italien und Gallien, diese wieder in Diöcesen und Provinzen ein und erleichterte so die Verwaltung. Er führte die Sonntags-fei er ein, ließ viele Kirchen erbauen und stattete sie mit Grundbesitz aus. Der Geistlichkeit gewährte er Steuerfreiheit, den Bischöfen eigene Gerichtsbarkeit. Nach einer reichen Thätigkeit starb er in seinem 65. Lebensjahre auf der Reise in ein bithynisches Bad 337. Nach Konstantins Tod teilten seine drei Söhne Konstan-tinus, Konstantins und Konst ans das Reich, das Konstantins 353 nach dem Tode seiner Brüder wieder vereinigte. Ihm folgte sein Vetter Julianus der Abtrünnige 361—363, ein geistvoller und 20*

8. Geschichte des Altertums - S. 26

1889 - Wiesbaden : Kunze
26 Erster Abschnitt. drei Seiten, wie ausdrücklich gemeldet wird, eine gleichlautende Inschrift in griechischer, hieroglyphischer und demotischer Schrift trägt. Der Franzose Lhampollion machte mit dem Entziffern den Anfang, worauf deutsche Forscher das Werk fortsetzten. 4. Geschichte der Ägypter. Die alten Reiche bis 2100 v. Chr. Der älteste Staat des Nillandes entstand am Eingang in das Deltagebiet. Als Gründer und ersten König (Pharao) desselben nennen ägyptische Inschriften den Menes, dessen Regierungsanfang in das Jahr 3892 v. Chr. gesetzt wird. Er erbaute Memphis und erhob es zur Hauptstadt seines Reiches, lehrte die Verehrung der Götter, errichtete in Memphis den Tempel des Sonnengottes Ptah und gab das erste Gesetz. Von Memphis aus leiteten die ersten zehn Herrscherhäuser (Pharao-dynastien) aus der Reihe der 26 Königsgeschlechter, welche von den Ägyptern aufgeführt werden, die Regierung des Landes. Von den Nachfolgern des Menes werden drei Könige aus der 4. Dynastie genannt. Es sind die Erbauer der drei größten Pyramiden bei Memphis: Chusu, (von den Griechen Cheops genannt, 3091—3067 v. Chr.), Chafra (griechisch Chefren, 3067—3043 v. Chr.) und Menkera (griechisch Mykerinos, 3043—3020 v. Chr.). Während der mittelägyptische Staat in Memphis aufblühte, entstand auch im Süden davon, in Oberägypten ein Reich, das in Th eben seine Hauptstadt erhielt. Später wurden beide Reiche vereinigt, und Theben wurde unter der 11. Dynastie Herrschersitz für Mittel- und Oberägypten. Eine stattliche Reihe von Königen hielt nun in dem geeinten Reiche den Frieden aufrecht und führte eine gute Verwaltung. Unter den Königen der 12. Dynastie, unter welchen mehrere des Namens Sosurtosis genannt werden, wurde im Süden Ägpytens Nubien erobert. Der sechste dieses Herrscherhauses ist Amenemja Iii. (c. 2200 v. Chr.), der von den Griechen Möris genannt wurde. Er legte zur Regelung der Nilüberschwemmung den Mörissee an und führte den großen Reichspalast, das Labyrinth, in der Nähe desselben aus. Die Herrschaft der Hyksos 2100—1684 v. Chr. Als um das Jahr 2100 v. Chr. die dreizehnte Dynastie in Ägypten regierte und Bürgerkriege die Wehrkraft des Landes geschwächt hatten, brachen plötzlich von Nordosten her vereinigte semitische Nomadenstämme, von den Ägyptern S ch a s u genannt, in Unterägypten ein und unterwarfen sich das Land bis aus einen Teil Oberägyptens, wo sich einheimische Fürsten halten konnten, aber tributpflichtig wur-

9. Geschichte des Altertums - S. 126

1889 - Wiesbaden : Kunze
126 Zweiter Abschnitt. Erster Zeitraum. Seine Regierung war für Athen durchaus wohlthätig. Er waltete mit Güte und Milde, wahrte die solonischen Gesetze gegen ihre Feinde, förderte Handel und Gewerbe, vermehrte die Flotte, verschönerte die Stadt durch prächtige Bauten, hob die geistige Bildung und veranlaßte eine Sammlung und Ordnung der homerischen Gedichte, die an den Festen öffentlich vorgetragen wurden. Hippias und Hippärchos, seine beiden Söhne, folgten ihm 527. Auch sie regierten anfangs im Geiste ihres Vaters, bis die Verschwörung zweier Jünglinge, des Harmodios und Aristo gi-ton, einen Umschwung der Verhältnisse herbeiführte. Hippärchos hatte die Schwester des Harmodios von der Teilnahme an dem Festzuge der Panathenäen ausgeschlossen, bei welchem die athenischen Jungfrauen in feierlichem Aufzuge durch die Stadt nach der Akropolis zogen. Diese Beleidigung entflammte den Harmodios und seinen Freund Aristogiton zur Rache, und sie beschlossen, die Tyrannen am Tage des Festes, wo alle Bürger bewaffnet erscheinen durften, zu ermorden. Der Mord gelang aber nur an Hip-parchos. Harmodios wurde dabei von den Leibwächtern desselben auf der Stelle niedergehauen, Aristogiton gefangen und später unter Martern hingerichtet (514). Von nun an regierte der überlebende Hippias mit Strenge und Grausamkeit und machte sich durch Hinrichtung vieler Bürger verhaßt. Dem Harmodios und Aristogiton aber errichteten die Athener in der Folge Bildsäulen und ehrten sie als Tyrannenmörder. Vier Jahre duldeten die Athener noch des Hippias Tyrannei, als ihre Befreiung nahte. Die Spartaner waren nämlich wiederholt durch das delphische Orakel aufgefordert worden, Athen von dem Tyrannen .zu befreien. Sie fielen jetzt mit einem Heere in Attika ein, schlugen nach anfänglichem Verluste die Reiterei des Hippias und belagerten ihn in der Burg. Da er aber mit Lebensmitteln reichlich versehen war, so hätte sich die Belagerung in die Länge ziehen können, wenn nicht ein Zufall die Befreiung der Athener beschleunigt hätte. Die Kinder des Hippias, die aus dem Lande gebracht werden sollten, fielen den Spartanern in die Hände. Um sie wieder zu bekommen, verstand sich Hippias dazu, Attika binnen sünf Tagen zu verlassen. So wurde Athen frei. Hippias aber begab sich 510 zu dem König Darius I. nach Persien, um mit persischer Hilfe wieder in Besitz der Herrschaft in Athen zu gelangen. Die solonifche Verfassung wurde nun durch Klisthenes, das Haupt der Volkspartei, dahin erweitert, daß die Macht des

10. Geschichte des Altertums - S. 328

1889 - Wiesbaden : Kunze
328 Dritter Abschnitt. Dritter Zeitraum. nur die alte Einfachheit, sondern auch die häuslichen Tugenden rasch verdrängt wurden. Die Erziehung der Kinder wurde griechischen Sklaven, die Führung des Hauswesens besonderen Verwaltern, die Küche fremden, teuer erkauften Köchen, die Bestellung des Feldes und Besorgung der mannigfaltigen Hausgeschäfte unzuverlässigen Sklaven überlassen. Um wegen der allzuhohen Ausgaben, welche die Gefall-und Putzsucht der Frauen erheischten, weniger Widerspruch von ihren Männern zu erfahren, suchten sie ihre Väter zu einer reichen Aussteuer zu bewegen, an welcher der Ehemann keinerlei Anteil erhielt, durch Erbschleicherei große Erbschaften an sich zu bringen, Schulden zu machen und das geliehene Kapital abzuschwören, an Verschwörungen teil zu nehmen, damit der Umsturz der bestehenden Verhältnisse sie aus aller Verlegenheit bringe, oder Betrügereien aller Art zu unternehmen. Unter diesen Umständen kann man sich nicht wundern, daß die Ehelosigkeit in Rom ebenso überhand nahm wie die leichtsinnige Ehescheidung. In den ersten 500 Jahren nach Erbauung der Stadt soll nicht eine einzige Scheidung vorgekommen sein. Nach den punischen Kriegen erfolgten dieselben nicht nur sehr häufig, sondern auch auf die leichtsinnigste und willkürlichste Art. Die angesehensten Männer im Staate, Sulla, Cäsar, Pompejus, Antonius. Octavian, verstießen ihre Frauen ohne jeden triftigen Grund. Manche heirateten aus Eigennutz, um Gewinn, Macht und Ansehen zu erzielen. Mit vollem Rechte sagte der jüngere Cato, um solche Handlungsweise zu charakterisieren: „Durch Weiber und Heiraten werden Heere und Ämter vergeben." Aber auch die Frauen lösten leichtsinnig die ein- gegangene Ehe, sodaß ein alter Schriftsteller meint, die Frauen zählen ihre Jahre nicht nach der Zahl der Konsuln, sondern ihrer Männer: sie gingen aus, um zu heiraten, und heirateten, um sich scheiden zu lassen, während in früherer Zeit eine Frau, welche selbst nach dem Tode ihres Mannes eine zweite Ehe einging, in nicht besonderer Achtung stand. Die Ansprüche, welche die putzsüchtigen, verschwenderischen und leichtsinnigen Frauen Roms damals machten, gaben Veranlassung, daß allmählich die Ehe ganz gemieden wurde. Schon Julius Cäsar sah sich genötigt, durch gesetzlich festgestellte Belohnungen die Ehe zu empfehlen, und Octavianus fand es für nötig, strenge Gesetze gegen die Ehelosigkeit zu geben, den übertriebenen Aufwand und die allgemeine Schwelgerei zu beschränken und die in Verfall geratene Staatsreligion zu stützen.
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